EinladungzumRosenmontagsumzug 20253. März, in StennwellaLiebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,sehr geehrte Vereinsvorstände,Hiermit will der SV Stennweiler Abt. Fasching, Sie sehr herzlich zu unserem Rosenmontagsumzug nachStennweiler einladen.Wie in den vergangenen Jahren findet anschließend in der Lindenhalle für die schönste Fußgruppe bzw.den schönsten Wagen eine Prämierung statt. Nach dem Umzug ziehen wir in die Lindenhalle ein,aber ohne Wagen .Danach lassen wir den Tag bei flotter Musik ausklingen.Wir wünschen uns Ihre Teilnahme, also hoffentlich bis spätestens am Rosenmontag!!! Achtung Neu !!!Aufstellbeginn ab 14:31 UhrVorm Aufstellen Bitte ein/e Verantwortlicher/inin der Lindenhalle die Aufstell-Nummer nachfragen.Und die Einlassbänder abholen.Aufstellung: Im Ruckert, ab 14:31 Uhr. Start 15:11 UhrStrecke: Zur Kipp – Im Oberdorf – Lindenstrasse – Im Ruckert – Karl-Kunz-Weg – LindenhalleAuflösung: in der Lindenhalle, Parkmöglichkeit für die Umzugswagen, ehem. Schulhof und an der Kita StennweilerAlleh Hopp!!! Name Verein/Gruppe Ansprechpartner Ansprechpartner Adresse( Straße,Hausnummer,PLZ und Ort) E-Mail Telefonnummer Fußgruppe oder Fahrzeug Fußgruppe Gruppe mit Fahrzeug Anzahl Teilnehmer über 18 Jahre Anzahl Teilnehmer 16-17 Jahre Anzahl Teilnehmer unter 16 Jahre Motto der Gruppe Hiermit bestätige ich die Richtilinen für die Teilnehmer des Rosenmontagsumzugs in Stennweiler Damit so ein Faschingsumzug reibungslos und ohne Probleme durchgeführt werden kann, so dass jeder an der Veranstaltung sein Vergnügen findet, gibt es ein paar Verhaltensrichtlinien, an die sich jeder Teilnehmer halten muss!!! 1. Den Anweisungen der Zugleitung ist unbedingt Folge zu leisten. 2. Wir bitten den Alkoholkonsum zu kontrollieren. Kein Alkoholausschank an Personen unter 16 Jahren (gem. JuSchuG). 3. Die im Rahmen des Umzugs eingesetzten Fahrzeuge müssen zugelassen, verkehrs- und betriebssicher sein und den besonderen Anforderungen dieser Veranstaltung entsprechen. Fahrzeuge mit einem roten Kfz-Kennzeichen werden zum Umzug nicht zugelassen. 4. Für jedes Fahrzeug ist eine verantwortliche Person zu benennen. 5. Der Teilnehmer ist insbesondere dafür verantwortlich, dass a) durch die am Fahrzeug angebrachten Aufbauten die Sichtverhältnisse für den Fahrzeugführer und die Lenkfähigkeit der Fahrzeuge nicht beeinträchtigt werden. b) Die zusätzlichen Aufbauten rutschfest mit dem Fahrzeug verbunden sind und dass insbesondere da, wo sich Personen aufhalten, eine ausreichende Trittfestigkeit gewährleistet ist. c) Die beförderten Personen durch ein Geländer von ausreichender Höhe (mind. 1,00m) und Stärke gegen ein Herabstürzen gesichert sind. d) Fahrzeug bzw. Wagen eine gesamtbreite von 3,00 Meter nicht überschreiten. 6. An Anhängern müssen entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen werden, damit niemand unter die Räder kommen kann. Falls erforderlich, muss das Fahrzeug an den Rädern begleitet werden. 7. Die Fahrer der Fahrzeuge müssen im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis sein. Sie sind zu besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme anzuhalten und dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren. 8. Wir weisen darauf hin, dass es verboten ist, von den Fahrzeugen oder aus den Gruppen Heu, Stroh, Reklamezettel, Zeitungen, Sand, Flüssigkeiten oder sonstigen Unrat auf die Zuschauer und Straßen zu streuen. 9. Verboten an der Teilnahme sind LKW mit Anhänger und Sattelzüge. 10. Die Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der genannten Punkte. Senden