Rosenmontag beim SV Stennweiler

Anmeldung Rosenmontagsumzug
 

Fußgruppe
Gruppe mit Fahrzeug
mit Musik
ohne Musik

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann. !!Richtlinien für Teilnehmer des Rosenmontagsumzug in Stennweiler!! Damit so ein Faschingsumzug reibungslos und ohne Probleme durchgeführt werden kann, so dass jeder an der Veranstaltung sein Vergnügen findet, gibt es ein paar Verhaltensrichtlinien, an die sich jeder Teilnehmer halten muss!!! 1. Den Anweisungen der Zugleitung ist unbedingt Folge zu leisten. 2. Wir bitten den Alkoholkonsum zu kontrollieren. Kein Alkoholausschank an Personen unter 16 Jahren (gem. JuSchuG). 3. Für jedes Fahrzeug ist eine verantwortliche Person zu benennen. 4. Das Merkblatt über Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrkombinationen für den Einsatz von Brauchtumsveranstaltungen, VkBI.2000, S. 404, ist inhaltlich folge zu leisten. 5. Die im Rahmen des Umzugs eingesetzten Fahrzeuge müssen zugelassen, verkehrs- und betriebssicher sein und den besonderen Anforderungen dieser Veranstaltung entsprechen. Fahrzeuge mit einem roten Kfz-Kennzeichen werden zum Umzug nicht zugelassen. 6. Der Teilnehmer ist insbesondere dafür verantwortlich, dass a) durch die am Fahrzeug angebrachten Aufbauten die Sichtverhältnisse für den Fahrzeugführer und die Lenkfähigkeit der Fahrzeuge nicht beeinträchtigt werden. b) Die zusätzlichen Aufbauten rutschfest mit dem Fahrzeug verbunden sind und dass insbesondere da, wo sich Personen aufhalten, eine ausreichende Trittfestigkeit gewährleistet ist. c) Die beförderten Personen durch eine Brüstung einer Mindesthöhe von 1000mm und Stärke gegen ein Herabstürzen gesichert sind. d) Fahrzeug bzw. Wagen eine Gesamtbreite von 2,44 m und eine Gesamthöhe von 4 m nicht überschreiten. 7. An Anhängern müssen entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen werden, damit niemand unter die Räder kommen kann. Falls erforderlich, muss das Fahrzeug an den Rädern begleitet werden. 8. Die Fahrer der Fahrzeuge müssen im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis sein. Der Führerschein ist mitzuführen. Sie sind zu besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme anzuhalten und dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren. 9. Wir weisen darauf hin, dass es verboten ist, von den Fahrzeugen oder aus den Gruppen Heu, Stroh, Reklamezettel, Zeitungen, Sand, Flüssigkeiten oder sonstigen Unrat auf die Zuschauer und Straßen zu streuen. 10. Verboten an der Teilnahme sind LKW mit Anhänger und Sattelzüge. 11. Die Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der genannten Punkte.*

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Vielen Dank für die Anmeldung! Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren unter karneval@sv-stennweiler.de

Für die Anmeldung am Rosenmontag füllen Sie bitte die folgenden Felder direkt online aus – oder laden Sie das Formular herunter, tragen Ihre Angaben ein und senden es anschließend per E-Mail an karneval@sv-stennweiler.de.

Alle Hopp!

‼️ Fahrzeuge und Anhänger, die Umgebaut werden, benötigen ab 2026 ein Brauchtumsgutachten‼️

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